Teures und unsinniges Projekt
Viele Praxen schafften sich in der Vergangenheit ein mobiles Chipkarten-Lesegeräte, von der KBV zertifiziert, an. Nun haben die obersten Standesfürsten gemerkt: Mit den
Lesegeräten ist Missbrauch möglich. Deshalb dürfen bestimmte Geräte nur noch bis zum 31.12.02 verwendet bzw. müssen dann umgerüstet werden. Ein unsinniges Unterfangen, meint unser EDV-Experte Jörg Garritzmann.
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