O-Ton Allgemeinmedizin, Folge 68

Tötungsdelikte in der Medizin – Das unsichtbare Verbrechen

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In dieser Folge von O-Ton Allgemeinmedizin geht es um Tötungsdelikte im medizinischen Kontext: Wie ist es möglich, dass Ärztinnen, Ärzte oder Pflegekräfte über Jahre hinweg Patientinnen und Patienten töten, ohne entdeckt zu werden

Tötungsdelikte im medizinischen Kontext erschüttern das Vertrauen, das die gesamte medizinische Versorgung trägt – und sie bleiben oft jahrelang unentdeckt. Welche Lücken im System machen das möglich? Und was muss sich ändern?

Ein Palliativarzt, der laut Anklage mindestens 15 Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen tötete. Ein Krankenpfleger, der wegen mehrfachen Mordes sowie versuchten Mordes verurteilt wurde. Eine Krankenschwester, die auf einer kardiologischen Station mindestens fünf Menschen das Leben nahm. Wenn solche Fälle ans Licht kommen, erschüttern sie etwas Fundamentales: das Vertrauen zwischen Patientinnen und Patienten und denjenigen, die sie versorgen.

In der aktuellen sowie der kommenden Folge des Podcasts O-Ton Allgemeinmedizin geht es um Tötungsdelikte im ärztlichen und pflegerischen Kontext. Für die erste Folge dieser Miniserie haben die MT-Redakteurinnen Kathrin Strobel und Isabel Aulehla mit einer Palliativärztin, einem Rechtsmediziner und einem Strafverteidiger gesprochen. Gemeinsam beleuchten sie, durch welche Lücken im System solche Taten möglich werden – und was sich strukturell ändern müsste.

© Dr. Alexandra Scherg
Dr. Alexandra Scherg
© Rolf Wegst
Prof. Dr. Sven Hartwig

Dr. ­Alexandra Scherg, Oberärztin für Palliativmedizin an den Elbe Kliniken Stade und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, bringt es auf den Punkt: Was in solchen Fällen geschehe, stehe im absoluten Widerspruch zu den Grundwerten der Palliativmedizin – Verantwortung, Fürsorge, Letztverlässlichkeit.

Keine rechtsmedizinische Untersuchung ohne Verdacht

Eine der Schwachstellen im System, die dafür sorgen, dass solche Taten teilweise lange unentdeckt bleiben, liegt bei der Todesfeststellung. In Deutschland ist die Leichenschau eine ärztliche Aufgabe – und sie wird im Regelfall von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt durchgeführt. Die Idee: Wer die Krankengeschichte kennt, kann am besten einschätzen, ob ein Tod plausibel ist. Prof. Dr. Sven ­Hartwig, Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Gießen/Marburg, benennt den Konstruktionsfehler dieses Systems: Wenn der Arzt, der den Totenschein ausstellt, dieselbe Person ist, die für den Tod verantwortlich ist, fehlt jeder Impuls zur weiteren Untersuchung. Eine rechtsmedizinische Beteiligung setzt Verdachtsmomente voraus – und diese Verdachtsmomente müssen von jemandem kommen, der die offizielle Version infrage stellt.

Strafverteidiger Prof. Dr. ­Florian ­Zenger von der Kanzlei Zenger & Kahle in München sieht darin eines der größten strukturellen Probleme: Es bräuchte verpflichtende Regelungen, die sicherstellen, dass die Leichenschau nicht durch dieselbe Person erfolgt, die die Behandlung durchgeführt hat. In der Praxis ist das häufig anders.

Erschwerend kommt hinzu, dass Tötungen im medizinischen Kontext in der Regel mit Medikamenten begangen werden – und die hinterlassen wenige offensichtliche Spuren. Gerade im palliativmedizinischen Setting, wo Substanzen mit sedierender und atemdepressiver Wirkung zum therapeutischen Standard gehören, verläuft die Grenze zwischen einer indizierten und einer tödlichen Dosis oft fließend. Dazu kommt: Die klassischen forensischen Beweismittel wie DNA-Spuren oder Fingerabdrücke helfen nicht weiter, wenn der Täter oder die Täterin berechtigten Zugang zur Person hatte.

Ein weiterer Faktor: die kognitive Unmöglichkeit, das Undenkbare zu denken. Wer in einem Team arbeitet, das angetreten ist, um Menschen zu helfen und zu heilen, kommt häufig schlicht nicht auf die Idee, dass eine Kollegin oder ein Kollege mit ganz anderen Motiven an den Arbeitsplatz kommt. Die Voraussetzung für jede Früherkennung ist, anzuerkennen, dass solche Taten passieren können. Hinzu kommt ein weitverbreitetes Missverständnis: Manche gehen davon aus, dass die ärztliche Schweigepflicht sie daran hindert, einen Verdacht zu melden. Das stimmt so nicht, wie Prof. Zenger erklärt.

Hören Sie in der ersten der zwei Folgen zum Thema außerdem, mit welchen Ansätzen Lücken im System geschlossen werden könnten, welche Rolle Exhumierungen bei der Aufklärung spielen und wie groß das Dunkelfeld sein könnte.

Kathrin Strobel

Kathrin Strobel

Chefredakteurin Medical Tribune

Isabel Aulehla

Redakteurin Medical Tribune

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