Trotzdem Regress?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,


Prakt. Ärztin,


Dr. Friedrich-Carl Focke,


Facharzt für Allgemeinmedizin,


Münster:

Wir sollen bei den physikalisch.-med. Leistungen in Regress genommen werden, obwohl viele Rezepte nicht vorliegen. Lt. einem Urteil des Sozialgerichtes Berlin ist dies nicht statthaft (Az.: S 71 KA 201/01). Die KV schrieb uns, das Urteil sei nicht rechtskräftig. Können wir auf Grund von „Schätzungen“ in Regress genommen werden?

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