Trotzdem Zuzahlung abführen?
Frage von Manfred Merl,
Arzt für Orthopädie und Chirurgie,
Köln:
Die Zuzahlungsbeträge für in der Arztpraxis erbrachte physikalisch-medizinische Leistungen sind zum Teil so gering und der Verwaltungsaufwand bei der Eintreibung ist so hoch, dass eben auf eine Einbehaltung vom Patienten verzichtet wird. Bei Überschreitung des Praxisbudgets werden die Leistungen nicht vergütet, gleichwohl aber die Zuzahlung automatisch von der KV abgezogen. Das bedeutet, dass auf eine erbrachte Leistung auch noch draufgezahlt wird. Sind die KVen tatsächlich gesetzlich verpflichtet, Zuzahlungsbeträge an die Kassen abzuführen? Ist es unter Budgetbedingungen rechtens, Zuzahlungen von Leistungen einzubehalten, die de facto gar nicht vergütet werden?
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