Übernahme noch erlaubt?
Frage von Samuel Baltzer,
Facharzt für Innere Medizin,
Düsseldorf:
Ich bin seit Ende letzten Jahres Facharzt für Innere Medizin und an einer Niederlassung im hausärztlichen Bereich interessiert. Nach meinem Kenntnisstand kann ich ab dem 1.1.2001 die Kassenarztpraxis eines Allgemeinarztes übernehmen. Inzwischen habe ich auch einen hausärztlichen Praktiker gefunden, der seine Praxis an mich zum 1.4.2001 übergeben will. Zu meinem Erstaunen teilte mir die Justitiarin der hiesigen KV nun aber mit, dass diese Regelung zwar theoretisch umsetzbar sein wird. Ob überhaupt, wie und wann könne aber nicht mitgeteilt werden. Meinem Wunsch nach verlässlicher Auskunft könne nicht entsprochen werden.
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