Umsatzsteuer sollen Ärzte tragen
Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) will Ärzten die Umsatzsteuer auf Rehabilitations- und Rentengutachten nicht bezahlen. Laut einem VDR-Rechtsgutachten seien diese nämlich umsatzsteuerfrei. Sollen doch die Ärzte beweisen, dass die Gutachten umsatzsteuerpflichtig sind! Das Bundesfinanzministerium hat das Rechtsgutachten des VDR überprüft und kommt zu dem Ergebnis: Die Umsatzsteuerpflicht gilt.
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