Urlaub nur noch mit Vertreter in der Praxis?

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Die Regierung will die Kassenärzte zu mehr Präsenz unterm Honorardeckel zwingen. Kollegiale Vertretung zwischen Niedergelassenen soll offenbar nicht mehr erlaubt sein, nur der Vertreter in der eigenen Praxis soll vor Disziplinarstrafen schützen. Einfach Urlaub nach eigenem Gusto - das kann ein Arzt doch wirklich nicht für sich beanspruchen, so die Denke der Berliner Paragrafendrechsler, die sich in der Gesetzesbegründung entlarvt.

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