Vor Gericht Beweis genug...

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Jürgen Seipel
praktischer Arzt
Aschaffenburg:

Als das sog. Einwurf-Einschreiben neu aufkam, hatten Sie in einem Beitrag „Neues Einwurf-Einschreiben - Bei Kündigungen ratsam“ diese Zustellungsform empfohlen. Nun habe ich in der Offenbach Post einen Artikel gefunden, in dem festgestellt wird, daß Einwurf-Einschreiben vor Gericht eben keine Beweiskraft haben. Die Unterschrift des Postboten, mit der er den Briefeinwurf bestätigt, gelte nicht als öffentliche Urkunde. Wenn der Empfänger den Zugang bestreite, stehe vor Gericht gleichgewichtig Aussage gegen Aussage. Ich bitte um eine Stellungnahme Ihres beratenden Rechtsanwalts Gläser, von dem die Empfehlung in MT stammte.

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