Vor Steuerberater und Betriebsprüfer schützen

Erschienen am: 
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Aktualisiert am:

Frage von Dr. Christian Rössler,
Frauenarzt,
Oranienburg:

Sowohl Buchhaltungsbüro oder Steuerberater als auch Betriebsprüfer erlangen durch Privatrechnungen Kenntnisse, die eigentlich durch die Schweigepflicht geschützt sind. So kann die Buchhalterin erfahren, dass ihre Bekannte einen Schwangerschaftsabbruch machen ließ, oder der Finanzbeamte erfährt, dass seine Nachbarin wegen einer Geschlechtskrankheit behandelt wurde. Ist es demzufolge nicht geradezu zwingend erforderlich, die persönlichen Daten der Patientinnen in Privatrechnungen unkenntlich zu machen?

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