Wann Kassen zahlen
Grundsätzlich besteht keine Leistungspflicht der Kassen für Arzneimittel, die außerhalb ihrer Zulassung eingesetzt werden (sog. Off-Label-Use). Das entschied das Bundessozialgericht (BSG). Allerdings gibt es in begründeten Fällen Ausnahmen. Kassenärzte dürfen im Regelfall also Arzneimittel außerhalb der Zulassung nicht auf Chipkarte verordnen. Tun sie es doch, ist ein Regress möglich.
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