Was müssen wir beachten?
Frage von Dr. Klaus Reichert,
Facharzt für Innere Medizin,
Rheinfelden:
Durch die Entscheidung zum hausärztlichen Internisten wird in zwei Jahren bei uns kein niedergelassener Internist mehr endoskopieren. Nun habe ich mit vier weiteren Kollegen überlegt, eine endoskopische Gemeinschaft zu gründen. Die Kooperation soll darin bestehen, alle Geräte an einem Ort gemeinsam zu nutzen. Die Abrechnung der einzelnen Leistungen verbleibt beim durchführenden Kollegen. Was müssen wir beachten? Gibt es Musterverträge für solche eine Kooperation?
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