Wegen 67 DM vor den Kadi ziehen?
Frage von Dr. Uta Mayer,
Bocholt:
Vor einigen Monaten besuchte mich ein Privatpatient mit einer Otitis media während des Wochenenddienstes in meiner Praxis. Ich verordnete ihm Orelox® 200 und Nasentropfen. Nach einigen Tagen erhielt ich einen Brief, in dem er - ein Rechtsanwalt - mir einen Behandlungsfehler vorwarf, und er würde die Rechnung über 67xa0DM nicht bezahlen. Ich könne ja gegen ihn klagen, wenn ich wolle. Lohnt es, wegen des geringen Betrages zu klagen? Darf ich diesen Patienten als säumigen Zahler der Schufa nennen?
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