Wegen bloßen Irrtums gibt‘s kein Schmerzensgeld
Den richtigen Krankheitsbefund zu stellen, ist nicht immer einfach. Das hat jetzt auch das Oberlandesgericht Koblenz erkannt: In einem Urteil wies es die Schmerzensgeldklage gegen einen Hausarzt ab. Der hatte trotz mehrfacher Untersuchungen und sich verschlechterndem Zustand eine Blinddarmentzündung übersehen.
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