Wegen Steuer volle Beteiligung erhalten?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:

Frage von Gemeinschaftspraxis
Dres. E. und T. G. aus F.:

Meine Frau ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, mehr als 10 %25-15 %25 in unserer Gemeinschaftspraxis mitzuarbeiten, würde aber gern die Beteiligung von 50 %25 behalten, um später bei der Veräußerung der Praxis den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können (dazu ist sie jetzt noch zu jung). Ist es möglich, eine Beteiligung von 50 %25 zu halten bei einer Mitarbeit und Gewinnbeteiligung von 10-15 %25? Ist zu erwarten, dass das Finanzamt darin einen Gestaltungsmissbrauch sieht?

Sie wollen den ganzen Inhalt lesen?
Loggen Sie sich ein
Daten werden geladen...

Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!