Wer haftet?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Reinhard Suckow, Arzt für Allgemeinmedizin, Stadthagen:
Kann ein dementer Patient, der ein Blutdruckmeßgerät kaputt gemacht hat, durch seine Betreuer haftbar gemacht werden für einen Restschaden, nachdem eine Versicherung 2000 DM übernommen hat? Der Patient hat aufgrund seiner Tätigkeit bei der PGB ein belastungsfähiges Konto. Was sagen die Juristen dazu? Eine Versicherung des Gerätes von meiner Seite liegt nicht vor.

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