Wer trägt meine Mahn- und Anwaltskosten?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Jost Krukenmeyer,
Arzt für Dermatologie, Allergie,
Bocholt:

Eine Privatpatientin zahlte trotz zweimaliger Mahnung nicht. Ich veranlasste ein anwaltliches Mahnverfahren. Erst jetzt meldete sich der Ehemann und gab bei dem Anwalt an, die Zahlung bereits geleistet zu haben. Bei der Kontrolle meines Kontos musste ich feststellen, dass an dem angegebenen Tag wirklich eine Zahlung in entsprechender Höhe erfolgt war. Als Überweiser fungierte die private Zusatzversicherung, als Buchungslegende war „Hans-Wilhelm S.“ angegeben. Schuldner und Buchungslegende hatte ich damals nicht zusammenführen können. Wer hat in diesem Fall meine Anwaltskosten zu tragen?

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