Werbeverbot austricksen?

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Aktualisiert am:
|Lesezeit: 3 Min

Frage von Dr. S., Dermatologin aus T.:
Ein Kollege (plast. Chirurg) und ich (Dermatologin) wollen für ein „Institut für Ästhetik und Gesundheit“ beratend tätig werden. Das Institut wirbt unter anderem für Dermatokosmetik und Schönheitskorrekturen in ausgewählten Zeitschriften. Bei Bedarf sollen wir die Klientel über mögliche Maßnahmen beraten. Wir bekommen dafür ein Beraterhonorar. Die eigentliche Maßnahme soll bei uns in den Praxen erfolgen. Die Bezahlung erfolgt analog GOÄ mit Vertrag. Gibt es Einwände gegen diese Tätigkeit, z.B. standesrechtliche oder fiskalische?

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