Werden Ärzte rechtswidrig gedrückt?
Frage von Dr. Wolfgang Siehl,
Internist,
Lahr:
Die Versorgungsämter geben oft (unrechtmäßig?) bezüglich der Entschädigung für unsere Befundscheine den Gesetzestext zugunsten des Amtes falsch wieder, indem sie in Bescheiden die Regelspanne von 20 DM (10 € ab 1.1.2002) und 40 DM (20 €) als absoluten Höchstsatz hinstellen. Tatsächlich aber erhält der Arzt bei einer außergewöhnlich umfangreichen Tätigkeit bis zu 70 DM (35 €) und nicht nur 40 DM. Diese Schreiben erhalte ich regelmäßig, unabhängig davon, wie umfangreich meine Arbeit war. Habe ich irgendwelche Handhabe gegen das Amt oder ist vielleicht die falsche Wiedergabe eines Gesetzestextes, um einen Vorteil für das Amt zu erzielen, strafbar?
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