Widerspruch sofort begründen?
Frage von Dr. M. L. aus H.:
Ich habe beim Zulassungsausschuss beantragt, als Hausarzt die Auswertung des Langzeit-EKGs weiter abrechnen zu können. Gegen den ablehnenden Bescheid habe ich fristgemäß Widerspruch eingelegt, allerdings zunächst ohne Begründung. Wegen einer missverständlichen Rechtsbehelfsbelehrung glaubte ich nämlich, die Begründung nachreichen zu können. Wie ist meine Rechtsposition?
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