Wie entkomme ich dem Regress?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 1 Min

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,
praktische Ärztin,
Münster:

Von unserer KV bekamen wir eine Regressforderung mit der Angabe, Zeel- und Traumeel-Ampullen (homöopathische Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Entzündungen, Arthrosen etc.) seien nicht als Sprechstundenbedarf abzurechnen. Es handelt sich aber hier um Akutmedikamente. Sollen wir den bewegungseingeschränkten Patienten jedes Mal mit einer erheblich teureren Einzelverordnung zur Apotheke schicken? Müssen wir nun die Medikamente, obwohl kassenüblich, im Regress bezahlen?

Sie wollen den ganzen Inhalt lesen?
Loggen Sie sich ein
Daten werden geladen...

Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!