Wie Fälle für HVM teilen?
Frage von Dr. D. H. aus N:
Unsere Gemeinschaftspraxis wurde in eine Praxisgemeinschaft umgewandelt. Der HVM unserer KV sieht Fallzahlbegrenzungen vor, was die Steigerung betrifft. M.E. müssten dabei für die Einstufung der nun bestehenden Einzelpraxen die tatsächlich geleisteten Fallzahlen des jeweiligen einzelnen früheren Partners herangezogen werden. Eine Teilung durch die Anzahl der Praxispartner, wie es die KV macht, ist doch ungerecht, wenn z.B. ein Partner 65 %25 der Patienten behandelte und der andere entsprechend 35 %25.
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