Wie oft geht der Gesundheits-Check?
Frage von Dr. Achim Diestelkamp,
Facharzt für Innere Medizin,
Rendsburg:
Bei einer privatversicherten Patientin führte ich am 1.12.1998 und am 4.5.2000 eine Gesundheitsuntersuchung nach GOÄ Ziffer 29 durch. Die private Krankenversicherung beanstandete dies nicht. Die Beihilfestelle weigerte sich jedoch, die Ziffer 29 zu erstatten, da diese Untersuchung nur alle zwei Jahre beihilfefähig sei. Ich füge Kopien der Merkblätter der Beihilfestelle bei. Wenn ich den Text des § 10, auf den die Beihilfestelle sich bezieht, richtig lese, so ist die Gesundheitsuntersuchung jedes zweite Jahr beihilfefähig, es steht jedoch nichts davon, dass mindestens 24 Monate vergangen sein müssen.
Loggen Sie sich ein
Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie! Die Inhalte dieser Seite unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und dürfen nur ausgewiesenen Ärzten und medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht werden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zu dieser Zielgruppe gehören, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für einen kostenlosen Account registrieren würden! Im Anschluss erhalten Sie sofortigen Zugang zu diesem und vielen weiteren, interessanten Inhalten zu medizinisch-wissenschaftlichen Fachthemen! Aktuelle News, spannende Kongressberichte, CME-Fortbildungen und vieles mehr erwarten Sie! Wir freuen uns auf Sie!