Wie überzeuge ich Prüfer und Sozialrichter?
Frage von Dr. Winfried Totzek
Arzt für Orthopädie
Warendorf:
Mit einem neuen Trick versagen mir Beschwerdeausschuß und Sozialgericht bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Anerkennung meiner Praxisbesonderheit „Psychosomatische Medizin“. Waren sie bis vor kurzer Zeit geneigt, mir die Praxisbesonderheit zu attestieren, so behaupten sie heute ohne entsprechenden Beleg, daß es sich lediglich um einen Praxisschwerpunkt handle. Praxisschwerpunkte hätten jedoch alle Ärzte. Insofern läge eine zu berücksichtigende Besonderheit meiner Praxis nicht mehr vor. Die Definition des Praxisschwerpunktes und die einer Praxisbesonderheit gibt man mir jedoch nicht. Können Sie mir helfen?
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