Wie viel darf der Zusatznutzen kosten?

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit zwei Kosten-Nutzen-Bewertungen beauftragt. Unter die Lupe genommen werden sollen Wirkstoffe zur Behandlung der Depression sowie der Wirkstoff Clopidogrel.

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