Wie wird der Gewinn gerecht verteilt?
Frage von Dr. O. T. aus G.:
Ich arbeite zu 75 %25 in einer Gemeinschaftspraxis. Vertraglich sind meiner Partnerin ab 1.7.03 weitere 25 %25 zugesagt. Ich möchte meine Stundenzahl keinesfalls reduzieren, und sie will nicht 50 %25 meiner Stundenzahl übernehmen. Weiterhin habe ich den Januar 2004 als Enddatum meiner Arbeit angepeilt. Erhält sie bis dahin einen Vergütungsanteil entsprechend ihrer Stundenzahl und erwirbt ideellen und materiellen Praxisanteil auch entsprechend? Sie will aber 50 %25 Praxisanteil zum Zeitpunkt des Eintritts meines Nachfolgers haben. Seit 1.1.03 können wir keine endoskopischen Untersuchungen als Hausärzte abrechnen. Wie geht das in die Berechnung der Kaufsumme ein?
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