Wird sie dafür krank geschrieben?
Frage von Dr. R. L. aus G.:
„Eine meiner Arzthelferin hat Kinderwunsch. Wie sich herausgestellt hat, kommt wegen einer Erkrankung des Ehemannes nur ein “Retortenbaby„ in Frage. Ab Implantationsdatum - zwei Versuche waren bisher fehlgeschlagen - war die Helferin jeweils für etwa drei Wochen krank geschrieben. Nach dem dritten, nun offenbar erfolgreichen Versuch, ist die Helferin erneut krank geschrieben worden und wird, so vermute ich, sehr wahrscheinlich für einen längeren Zeitpunkt krank geschrieben bleiben. Hat die Helferin Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Sollte ich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sein, kann ich dann diesen Betrag von der Krankenkasse auf Antrag zurückerstattet bekommen?“
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