Wochenendzuschlag drauf!
Neben dem „gesondert angeforderten“ Mitbesuch im Heim (EBM-Nr. 01413) kann schon seit 2006 der Samstagszuschlag nach EBM-Nr. 01102 mit abgerechnet werden. Das sollte keinesfalls vergessen werden, da die Ziffer 01102 seit Jahresbeginn außerhalb der RLV bezahlt wird.
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