Zählen alle beim Kündigungsschutz?
Frage von Praxisgemeinschaft Dres. H. aus W.:
Wir betreiben eine Praxisgemeinschaft - nicht Gemeinschaftspraxis - Pädiatrie und Allgemeinmedizin. Jede Praxis hat eigenes Stammpersonal (Päd. zwei und Allg. drei Helferinnen) und rechnet mit eigener KV-Nummer ab. Ich möchte einer Helferin aus der Allgemeinpraxis kündigen. Muss ich davon ausgehen, dass die Helferin einer Praxis mit fünf Mitarbeitern angehört (erhöhter Kündigungsschutz?) oder einer Praxis mit drei Mitarbeitern? Werden also die beiden Praxen einer Praxisgemeinschaft diesbezüglich als eine Einheit betrachtet?
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