Zählt die Praxis doch nicht zum Zugewinnvermögen?

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Es könnte zum Lichtblick für Ärzte werden, denen eine Scheidung bevorsteht. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg haben nämlich in einem Urteil festgestellt, dass bei Selbstständigen, die Unterhalt aus ihren Unternehmenseinkünften zahlen, genau dieses Unternehmen nicht auch noch der Zugewinnbewertung zum Opfer fallen darf.

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