Zahlt der Staat meine 2000 DM?
Frage von Dr. Werner Müller,
Mülheim:
Ein beihilfeberechtigter Patient ist verstorben. Seine Tochter hat das Erbe ausgeschlagen. Meine Rechnung in Höhe von über 2000 DM sowie die Rechnungen der mitbehandelnden Kollegen und der Krankenhäuser sind offen. Also ab mit der Rechnung direkt zur Beihilfestelle. Doch die teilt mit: Nur ein Angehöriger sei antragsberechtigt für die Beihilfezahlung. Die Tochter ist aber vom Erbe zurückgetreten. Was tun?
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