Zinsen verlangen?

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
|Lesezeit: 2 Min

Frage von Dr. Josef Wirth,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Töging:

Kann man gegen eine um drei Monate später als üblich zugestellte KV-Abrechnung Widerspruch erheben und Zinsen einfordern? Die KV begründet mit Schreiben vom 18.4.2001 ihr Verhalten damit, dass die "Umsetzung der bundesweiten Vorgaben sowie der gesamtvertraglichen Änderungen die Bearbeitung verzögert habe. Ich sehe dies als hausgemachtes Problem der KV, das nicht dazu berechtigt, etwa 20 %25 des Honoraranteils für drei Monate zurückzuhalten.

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