Zur Praxisgemeinschaft umfirmieren?

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Mit dem neuen EBM bekommen Gemeinschafts­praxen (GP) ab 1. Januar 2008 keine Zuschläge mehr. In fach- und versorgungsbereichsübergreifenden GP kann das durch die vom nächsten Jahr an mögliche mehrfache Abrechnung der Versicherten- bzw. Grundpauschalen u.U. kompensiert werden. Einer fachgleichen GP ist das nicht möglich. Ist hier die Umwandlung in eine Praxisgemeinschaft (PG) ratsam?

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