Arzt und Recht: Änderungen bei steuerfreien Sachbezügen
Ab Januar steigt die Grenze für steuerfreie Sachbezüge auf 50,– € pro Monat. Gleichzeitig werden nur noch Sachleistungen anerkannt, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und bei denen der Akzeptanzkreis begrenzt ist oder das Angebot. Und beim Corona-Bonus heißt es sputen!
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