Vitiligo: Neue Kriterien für Schwere und Rezidiv
Ein internationales Konsensus-Statement bringt Ordnung in die Vitiligo-Therapie: Erstmals sind Schweregrade und Rezidive praxisnah definiert. Das soll Stratifikation, Verlaufskontrolle und Therapieentscheidungen deutlich verbessern.
Wurde Vitiligo früher als rein kosmetisches Problem angesehen, hat sich das Verständnis inzwischen gewandelt. Neue Therapieansätze für diese häufige Erkrankung des dermalen Pigmentsystems sind in der klinischen Forschung teilweise schon weit fortgeschritten. Doch trotz dieser Erfolge gibt es für die Vitiligo bisher keine standardisierten Schweregrad- und Rezidiv-Kriterien, was die Stratifizierung von Betroffenen sowie Therapieentscheidungen erschwert. Um diese Lücke zu schließen, erarbeitete das Team um Viktoria Eleftheriadou, New Cross Hospital, Royal Wolverhampton NHS Trust, in mehreren Schritten ein Konsensus-Statement.
Wie teilt das Konsensus-Statement Vitiligo-Schweregrade ein?
An dem Projekt beteiligten sich Expertinnen und Experten (Dermatologie, Psychologie etc.) sowie Betroffene aus zahlreichen Ländern. Die Initiatoren legten Wert auf eine diverse Zusammensetzung des Teams, sodass Personen mit unterschiedlichem ethnischem Hintergrund sowie mit verschiedenen Hauttypen beteiligt waren. Die Einschätzung der Vitiligo-Schweregrade erfolgte in zwei Schritten. Zunächst nahm das Gremium eine Einteilung je nach Prozent der betroffenen Körperoberfläche (body surface area, BSA) vor:
0 % bis < 3 %: milde Vitiligo
3 % bis < 10 %: moderate Vitiligo
≥ 10 %: schwere Vitiligo
Bei Patientinnen und Patienten mit moderater Vitiligo untersuchte das Autorenteam im zweiten Schritt, ob bestimmte weitere klinische bzw. psychosoziale Kriterien erfüllt waren. Bei mindestens einem Major-Kriterium bzw. mindestens zwei Minor-Kriterien (siehe Kasten) erfolgte ein „Upgrade“ von einer moderaten in eine schwere Vitiligo. Als Sonderfall – weil unabhängig von der betroffenen BSA – wertete das Gremium die rasch progrediente Vitiligo. Diese liegt vor, wenn sich in den vergangenen drei Monaten plötzlich zahlreiche neue depigmentierte Flecken entwickelt haben oder wenn sich bestehende depigmentierte Herde in diesem Zeitraum signifikant vergrößert haben. Die zeitliche Komponente grenzt sie von der normalen aktiven Erkrankung ab. Sie soll immer als schwere Vitiligo eingestuft werden.
Kriterien für die Einstufung
Majorkriterien
sich ausbreitende oder aktive Vitiligo
Beteiligung von gut sichtbaren oder besonders bedeutsamen („high impact“) Hautarealen
psychosoziale Belastung (inkl. Angststörungen, Depression, suizidalen Gedanken, die direkt mit der Vitiligo in Verbindung stehen)
Stigmatisierung
mangelnde Selbstakzeptanz
Gesamtlast der Vitiligo (physisch, psychisch, sozial, finanziell)
Minorkriterien
dunklerer Hauttyp (Fitzpatrick IV–VI)
jüngeres Alter (≤ 18 Jahre)
Beteiligung von Kopfhaar und/oder Augenbrauen, Wimpern bzw. Bart
erhöhtes Sonnenbrandrisiko
Auswirkungen auf Schule (Kinder und Jugendliche) bzw. berufliche Karriere (Erwachsene)
Verlust der persönlichen oder kulturellen Identität
Wann ist eine systemische Therapie angemessen?
Eine systemische Therapie ist laut Konsensus-Papier bei moderater oder schwerer Vitiligo angemessen. Sollte ein topischer Ansatz möglich sein, sieht die Gruppe einen ausbleibenden Therapieerfolg nach zwölf Wochen als Voraussetzung – aber nicht als alleinigen Grund – für den systemischen Ansatz. Die Autorinnen und Autoren weisen darauf hin, dass sich der Schweregrad im Verlauf der Erkrankung ändern kann und deshalb das Assessment regelmäßig wiederholt werden sollte. Ein Rezidiv liegt gemäß dem neuen Konsensus-Statement vor, wenn in zuvor repigmentierten Hautarealen erneut eine Depigmentierung auftritt – unabhängig davon, ob die Repigmentierung spontan oder unter einer Therapie erfolgte. Die Erfassung sollte multidimensional erfolgen (u. a. neue Stellen, Größe, Beteiligung von Kopf-/Gesichtsbehaarung, psychologische Belastung), schreibt die Gruppe. Sie legte allerdings nicht fest, wie groß das depigmentierte Areal sein sollte, um ein Rezidiv diagnostizieren zu können. Man war sich jedoch einig, dass mindestens drei Monate seit Beendigung der Behandlung vergangen sein sollten.
Eleftheriadou V et al. JAMA Dermatol 2026; doi: 10.1001/jamadermatol.2026.0294