Effektiv und sicher vorbeugen

Venöse Thromboembolien: Neue S3-Leitlinie zur VTE-Prophylaxe

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Die neue S3-Leitlinie definiert klar, wer eine Prophylaxe gegen venöse Thromboembolien benötigt, wann Basismaßnahmen genügen und wann Kompression oder Medikamente gefragt sind.

Die neue S3-Leitlinie definiert klar, wer eine Prophylaxe gegen venöse Thromboembolien benötigt, wann Basismaßnahmen genügen und wann Kompression oder Medikamente gefragt sind. Neu bewertet wird auch der Stellenwert von D-Dimeren und ASS in der Prävention.

Vitamin-K-Antagonisten finden keinen Platz mehr in der aktualisierten S3-Leitlinie zur Prophylaxe der venösen Thromboembolie. Auch der Cava-Schirm-Filter fliegt raus. Dafür bewertet das Expertenteam den Stellenwert von ASS und bestimmten physikalischen Maßnahmen höher.

Welche Patientinnen und Patienten benötigen eine Prophylaxe gegen venöse Thromboembolien (VTE)? Wann sind medikamentöse und wann physikalische Maßnahmen zu empfehlen? Was ist im ambulanten Bereich zu beachten? Diesen und weiteren Fragen widmete sich die neue S3-Leitlinie unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

Um das Risiko für eine Thromboembolie einzuschätzen, greift man vor allem auf anamnestische und klinische Parameter zurück. Auch die Höhe der D-Dimer-Spiegel korreliert mit dem Risiko. Da es aber zahlreiche Faktoren gibt, die diesen Laborwert beeinflussen, wurde die isolierte Bestimmung von D-Dimeren bisher nicht empfohlen. Die Leitliniengruppe hat sich jetzt zu einer Modifikation durchgerungen und stuft diese Maßnahme als hilfreich ein für die präoperative Risikobewertung zusätzlich zu den etablierten Evaluationsinstrumenten. Neu ist auch die Empfehlung, sowohl die VTE- als auch die Blutungsrisiken vor Beginn einer Prophylaxe individuell zu prüfen. Dabei sollten sogenannte Risk Assessment Models (RAM) genutzt werden, bei denen Punktescores aus den einzelnen Risikofaktoren gebildet werden.

Bei geringem VTE-Risikoreichen Basismaßnahmen

Zur VTE-Prophylaxe gehören Basismaßnahmen wie Frühmobilisation und Bewegungsübungen, physikalische Maßnahmen (Kompressionsstrümpfe und intermittierende pneumatische Kompression) sowie Medikamente. Bei niedrigem VTE-Risiko sind Basismaßnahmen ausreichend, bei mittlerem und hohem Risiko ist laut Leitlinie zusätzlich eine medikamentöse Prophylaxe indiziert. Neu ist, dass unterstützend dazu physikalische Maßnahmen angewendet werden können. Aktuellen Studien zufolge lässt sich damit das VTE-Risiko deutlich reduzieren. Für den Cava-Schirm-Filter, der Embolien verhindern soll, gibt es im Gegensatz dazu keine Evidenz, sodass davon abgeraten wird.

Die intermittierende pneumatische Kompression (IPK) hat sich nach neuen Untersuchungen als effektiv und häufig wirksamer als Kompressionsstrümpfe erwiesen. Daher erhält sie eine Empfehlung für Patientinnen und Patienten mit mittlerem und hohem VTE-Risiko und Kontraindikationen für eine medikamentöse Prophylaxe. Allerdings wurde sie in den entsprechenden Studien über mindestens 18 Stunden pro Tag angewendet, was zu Schlafstörungen, Hautverletzungen und Stürzen führen kann. Bei der IPK imitiert ein Gerät mithilfe mehrerer Luftkammern die Wadenmuskelpumpe.

Vitamin-K-Antagonisten in der VTE-Prophylaxe obsolet

Medikamente, die zur VTE-Prophylaxe infrage kommen, sind Heparine, Fondaparinux, Apixaban, Rivaroxaban, Dabigatran und ASS. Vitamin-K-Antagonisten (Warfarin, Phenprocoumon) waren lange Zeit die einzigen oralen Antikoagulanzien. Nach Beginn der NOAK-Ära hat sich das geändert. Heute werden VKA in Deutschland so gut wie gar nicht mehr zur Thromboembolieprophylaxe eingesetzt wegen des verzögerten Wirkungseintritts, der umständlichen Dosierung anhand der INR und der langen Halbwertszeit. Die Leitliniengruppe hat diesen Nachteilen Rechnung getragen – die VKA sind raus. Neue Daten gibt es zu ASS in der postoperativen VTE-Prophylaxe – im Vergleich zu Antikoagulanzien hat es sich als ebenbürtig erwiesen. In der neuen Leitlinie steht nun eine Kann-Empfehlung bei orthopädischen und unfallchirurgischen Eingriffen im Bereich der unteren Extremität.

Sollte man bei elektiven Eingriffen schon vor der Operation mit einer medikamentösen Prophylaxe beginnen? Nein, lautet die Antwort aus der Leitlinie, eine präoperative Prophylaxe erhöht das Blutungsrisiko und die Komplikationsrate. Man sollte daher erst zwischen sechs und 24 Stunden nach dem Eingriff damit starten.

Nutzen für Schwangere und Wöchnerinnen unklar

Im ambulanten Bereich ist eine medikamentöse VTE-Prophylaxe bei akuten Erkrankungen und erhöhtem Embolierisiko und zugleich niedrigem Blutungsrisiko indiziert. In den folgenden Situation gilt der Nutzen der Pharmakotherapie laut Leitlinie als nicht gesichert:

Bei langen Flug- oder Busreisen genügen Basismaßnahmen wie ausreichende Flüssigkeit, Übungen zur Aktivierung der Muskelpumpe (Fußwippen) sowie das Meiden von Alkohol und zu enger Kleidung. Spezielle Prophylaxemaßnahmen sind laut Leitlinie in der Regel nicht erforderlich.

S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thrombo­embolie (VTE)“, AWMF-Register-Nr. 003-001; www.awmf.org