Migräne

CGRP-Migräneprophylaxe von Anfang an

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Zunächst galten erfolglos durchgeführte Vor­therapien mit den bis dato gängigen Prophylaktika als Voraussetzung für die Verordnung. (Agenturfoto)

Mit der Zulassung von CGRP-Antagonisten zur Migrä­neprophylaxe begann die Diskussion um die Erstattungsbedingungen durch die Kostenträger. Zunächst galten erfolglos durchgeführte Vor­therapien mit den bis dato gängigen Prophylaktika als Voraussetzung für die Verordnung. Mittlerweile darf man eine der Substanzen – Erenumab (Aimovig®) – von Anfang an auf Kassenkosten verordnen. 

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