MarktUpdate

G-BA stellt für COLXI® einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen nach Myokardinfarkt fest*

Presemitteilung - APONTIS PHARMA Deutschland GmbH & Co. KG
|Erschienen am: 
|Lesezeit: 3 Min
Im Anschluss an die frühe Nutzenbewertung wird der Erstattungsbetrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer verhandelt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Rahmen der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für COLXI® (Colchicin 0,5 mg, 1 x tgl.) einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.¹ Damit geht der G-BA in seinem Beschluss über die vorangegangene Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hinaus, das einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen festgestellt hatte.² COLXI® ist zusätzlich zu Standardtherapien zur Prophylaxe ischämischer kardiovaskulärer Ereignisse bei erwachsenen Patient:innen mit atherosklerotischer koronarer Herzkrankheit und vor kurzem stattgefundenem Myokardinfarkt zugelassen und ergänzt damit die etablierte Sekundärprävention um einen zusätzlichen antiinflammatorischen Therapieansatz.³

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