Leiter der Ulmer Rechtsmedizin für den 1A-Award nominiert
Ganz am Rande des Universitätsgeländes steht ein alt-ehrwürdiges gelbes Haus. Es ist seit Jahrzehnten die Heimat des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Ulm. Mitte letzten Jahres kam mit dem neuen Leiter, Professor Dr. Sebastian Kunz, neuer Wind in das Gemäuer: Er hat dort eine Gewaltopferambulanz eingerichtet. Stellvertretend für sein Institut wird er für den 1A-Award nominiert.
Häusliche Gewalt, Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, ein heimtückischer Überfall – es gibt viele Arten von gewalttätigen Übergriffen, oftmals sind es Beziehungstaten. Betroffene können sich in einer neuen Gewaltopferambulanz beraten und alle Spuren und Verletzungen gerichtsverwertbar dokumentieren lassen – ohne Beteiligung der Polizei. Sollte es später zu einer Gerichtsverhandlung kommen, können die erhobenen Befunde als Beweismittel für die Tat verwendet werden.
Auch Männer können betroffen sein
Die Entscheidung, ob oder wann ein Übergriff angezeigt wird, liegt jedoch allein bei den Betroffenen. Denn die Rechtsmediziner unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und können Informationen nicht selbstständig an die Polizei weitergeben. „Als Rechtsmediziner sind wir darauf spezialisiert, Verletzungen durch äußere Gewalteinwirkung zu dokumentieren und zu beurteilen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich Betroffene an uns wenden und sich nicht nur in einer Notaufnahme behandeln lassen“, so Prof. Kunz.