Wirtschaftlichkeit bei Pridinol: erstattungsfähig verordnen ohne Regressangst
Muskulär bedingte Schmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden in der hausärztlichen und orthopädischen Praxis. Mit dem zentral wirksamen Muskelrelaxans Pridinol (z. B. Myditin®) steht eine etablierte Therapieoption zur Verfügung, die an der Ursache ansetzt. Trotz klarer Rechtslage bestehen bei Ärzten* Unsicherheiten über die Wirtschaftlichkeit der Verordnung und mögliche Regresse. Rechtsanwältin Bibiane SchulteBosse, Fachanwältin für Medizinrecht, stellt klar, dass das Präparat bei indikationsgerechter und wirtschaftlicher Verordnung grundsätzlich erstattungsfähig ist – ohne Budgetgrenzen und ohne erhöhtes Regressrisiko.**
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