Verätztes oder verbranntes Auge – Spülen, bis der Notarzt kommt

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Von einem Verband wird abgeraten, da er die Bulbusmotalität einschränkt und die lokale Temperatur erhöht.

Verätzungen oder Verbrennungen des Auges gelten als absolute Notfälle. Noch am Unfallort sollte mit der nächstgreifbaren Flüssigkeit gespült werden, was das Zeug hält. Nur so lassen sich – im besten Fall – Folgeschäden vermeiden.

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