Medizinstudium 2020 Ach ja, gab es da nicht mal einen Masterplan?

Noch einmal zur Erinnerung: Der Masterplan sollte als Blaupause für eine Reform von Medizinstudium und ärztlicher Approbation dienen. Die Politik reagierte damit endlich auf wachsende Probleme der gesundheitlichen Daseinsfürsorge – den Ärztemangel auf dem Land, die sich ändernden Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft und den rapiden Wandel medizinischer Berufsbilder. Gefordert werden eine verstärkte Vermittlung ärztlicher Handlungskompetenzen, mehr Praxisnähe, die Einübung interdisziplinärer Zusammenarbeit, eine vertiefte Ausbildung in Arzt-Patienten-Kommunikation und vor allem eine gezielte Hinführung auf den Beruf des Allgemeinarztes. Gefordert wird auch, dass die Absolventen wissenschaftlich gebildet sind, so dass sie den rasanten Fortschritt der biomedizinischen Forschung verstehen und mitgestalten können.
Wird die Stärkung der Allgemeinmedizin verwässert?
So weit, so gut, sollte man denken. Aber so richtig vorangegangen ist seitdem nur wenig. Außer, dass Bund und Länder eine Expertenkommission eingesetzt haben, die Empfehlungen zur Neustrukturierung des Medizinstudiums erarbeiten sollte. Diese Empfehlungen hat die Kommission nun vorgelegt, doch einiges darin stößt nicht auf die Zustimmung der allgemeinmedizinischen Verbände und Fachgesellschaften. Sie fürchten insbesondere, dass die eigentlich angestrebte Stärkung der Allgemeinmedizin verwässert werden könnte.
So sehen die Empfehlungen der Expertenkommission unter anderem vor, Blockpraktika durch klinische Hospitationen zu ersetzen. Hier setzt die Kritik von Dr. Leonor Heinz, der Sprecherin des Forums Weiterbildung im Deutschen Hausärzteverband, an: "Die patientennahe, hausärztliche Tätigkeit kann nicht in Notfallambulanzen vermittelt werden. Die Arbeitsweise dort ist eine völlig andere. Essenzielle hausärztliche Kompetenzen, wie die Langzeitversorgung, können unter diesen Bedingungen nicht erlernt werden – zudem wäre es hochproblematisch, wenn die Eins-zu-eins-Betreuung, die ein wesentlicher Faktor der Blockpraktika ist, wegfiele."
Und auch mit einem anderen Punkt ist Dr. Heinz überhaupt nicht einverstanden: So empfiehlt die Expertenkommission, dass die Allgemeinmedizin nicht bei der Grundlagen- und Klinischen Medizin eingeordnet werden solle, sondern bei den kommunikativen und wissenschaftlichen Kompetenzen. Das hieße, die Allgemeinmedizin würde auf eine Stufe mit "kommunikativen Skills" gestellt, und das würde die jahrzehntelange Geringschätzung des Fachs weiter in die Zukunft fortschreiben. Auf alle Fälle würde dies nicht dem Ziel entsprechen, die Allgemeinmedizin als eigenständiges wissenschaftliches Fachgebiet und als tragende Säule im Medizinstudium sowie als wichtigstes Fach der Primärversorgung zu etablieren.
Soll der Masterplan weiter verzögert werden?
Harsche Kritik dazu kommt auch von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Die Vorschläge zur Abwertung von Blockpraktika, zu geringen Unterrichtsanteilen in der außerklinischen Versorgung vor dem PJ und dem Stellenwert von Ambulanzen der Universitätsklinika sind völlig inakzeptabel und konterkarieren die Intentionen des Masterplans, heißt es in einer Stellungnahme der DEGAM zum Gutachten der Expertenkommission. Und weiter: Unverzichtbar und nicht durch universitäre Einrichtungen wie Spezial- oder Notfallambulanzen ersetzbar ist das Pflichtquartal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.
Die Fachgesellschaft beklagt vor allem, dass die Kommission sich nicht an ihren eigentlichen Auftrag gehalten habe, Hilfen zur Umsetzung des Masterplans zu formulieren. Stattdessen versuche man, noch Korrekturen am Masterplan vorzunehmen. Offensichtlich dominierten in der Kommission diejenigen, die vor allem Interesse an vermehrten Ressourcen für die etablierten universitären Einrichtungen haben und nicht bereit sind, die geforderte und notwendige Verlagerung von Teilen der Forschung und Lehre in den Bereich der primärärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung zu unterstützen und adäquat einzubinden, so die DEGAM. Insbesondere würden die Anforderungen der Bevölkerung in Bezug auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse, die durch die Gesundheitsministerien vertreten werden, völlig inadäquat berücksichtigt. Auch die Berechnung des Finanzbedarfs durch die Kommission lasse vermuten, dass es eventuell sogar um die Verhinderung der raschen Umsetzung des Masterplans gehe, der ja unter Finanzierungsvorbehalt der Länder steht.
Das Jahr 2020 ist jedenfalls gar nicht mehr so weit weg. Die Zeit drängt, der Masterplan müsse jetzt unverzüglich umgesetzt werden, fordert daher die DEGAM. Und durch die Beratungen der Expertenkommission habe man leider faktisch ein Jahr für die Umsetzung verloren.
Autor:
Dr. Ingolf Dürr
Erschienen in: Der Allgemeinarzt, 2019; 41 (5) Seite 32-33
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.