Ärztliche Sterbehilfe: Von Sorge vor organisierter Suizidhilfe bis zur Einsicht in Notwendigkeit
Das Bundesverfassungsgericht kippte im vergangenen Jahr den § 217 Strafgesetzbuch zur Sterbehilfe. Seitdem ist klar, dass eine Neuregelung her muss. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bat um Stellungnahmen. Diese verdeutlichen: Das Problem ist außerordentlich komplex.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits im letzten Jahr Fachgesellschaften, Verbände, Kirchen sowie Sachverständigen aus den Bereichen Palliativmedizin, Ethik, Suizidprävention und Rechtswissenschaften um Stellungnahme zur Suizidassistenz gebeten. Die Antworten sind jetzt veröffentlicht.
Auszüge aus weiteren Stellungnahmen zur Suizidassistenz
Beurteilung mit Kompetenz und
Vier-Augen-Prinzip
– Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung
Bahngleise sichern, Gas entgiften
– Nationales Suizidpräventionsprogramm
Für Werbung Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
– Gesetzesvorschlag
Ein realer Wunsch
– Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)
Wunsch nach Selbsttötung auch als Hilferuf verstehen
- Begutachtung der Urteilsfähigkeit des Patienten – objektivierbar und durch einen erfahrenen (Fach-)Arzt,
- palliativmedizinische Beratung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin und Erfahrung im jeweiligen Krankheitsbild,
- Definition einer Mindestfrist zwischen Beratungsgespräch und der Abgabe von Medikamenten,
- Trennung zwischen begutachtendem Arzt und dem Mediziner, der ein Rezept schreibt.
Nicht die Wertehaltung der Bevölkerung repräsentiert
Die Giordano-Bruno-Stiftung zur Förderung des evolutionären Humanismus krititisiert, dass die vom BMG Angeschriebenen „summa summarum nicht die Wertehaltung in der Bevölkerung repräsentierten“. Es seien überwiegend jene, die schon in der Vergangenheit für ein verfassungswidriges „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ (§217 StGB) gestimmt hätten. Für einen „konstruktiven Dialog“ wäre das Ministerium gut beraten, mehr Pluralität zu wagen. Der Deutsche Hausärzteverband wurde übrigens auch nicht um Stellungnahme gebeten. Dabei werden auch Hausärzte mit Fragen zur Sterbehilfe oder auch mit dem konkreten Wunsch nach Sterbeassistenz konfrontiert.Medical-Tribune-Bericht
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