Ambulante Weiterbildung beim Facharzt
Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Foto: KBV | Demografische Entwicklung, medizinischer Fortschritt und Verlagerungseffekte durch kürzere stationäre Verweildauern lassen den Bedarf an ambulanter (Grund-)Versorgung steigen. Dafür werden Vertragsärzte benötigt. Doch ist hier eine rein stationäre Weiterbildung hilfreich?
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Es geht darum, dass auch Fachärzte im Rahmen ihrer Weiterbildung Stationen in der ambulanten Versorgung nach Vorbild der Allgemeinmedizin durchlaufen. Dieser Vorschlag fand auf der KBV-Vertreterversammlung nach längerer Diskussion breite Zustimmung. Beim Deutschen Ärztetag sorgte das Thema für kontroverse Debatten und das Einsetzen einer Kommission.
Der hierbei gefundene und vom Ärztetag letztlich verabschiedete Kompromiss wurde anschließend vom KBV-Vorstand und vom Hausärzteverband begrüßt bzw. gelobt. So sollen Kompetenzen und Inhalte, die „nur“ in der ambulanten bzw. „nur“ in der stationären Versorgung vermittelbar sind, auch jeweils dort vermittelt werden. Bei in beiden Bereichen vermittelbaren Kompetenzen und Inhalten bleibt dem Weiterzubildenden die Wahl.
Zusätzliches GKV-Geld für die ambulante Weiterbildung
Bevor allerdings die Muster-Weiterbildungsordnung entsprechend geändert wird, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere ist die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung zu regeln. Hier wurde der Vorschlag der KBV aufgenommen, dafür Geld aus dem Gesundheitsfonds zu fordern. Und zwar sollen es „entsprechend erhöhte Mittel der GKV“ sein.
KBV-Vize Feldmann hatte bei der KBV-VV betont, dass die Weiterbildungsfinanzierung nicht zulasten der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung oder außerbudgetärer Vergütungsanteile gehen dürfe. Den Weiterzubildenden ist zu garantieren, dass sie in einer ambulanten Weiterbildungsstätte (Praxis, MVZ, ermächtigte Ärzte etc.) „mindestens die gleichen tariflichen Konditionen“ wie an einer Klinik vorfinden.
Hierüber soll zwischen dem Marburger Bund (Gewerkschaft) und der Arbeitgeberseite, KBV/ärztliche Berufsverbände, ein Vertrag geschlossen werden. Der zusätzliche Aufwand, den eine Weiterbildungsstätte neben der Vergütung des Assistenten hat, soll ihr durch einen Zuschlag zum Orientierungswert vergütet werden – was noch gesetzlich zu regeln wäre.
Förderprogramm für die Allgemeinmedizin legt zu
Das Förderprogramm Allgemeinmedizin wird wie gehabt fortgeführt, könnte aber durch die vorgesehene Finanzierung ersetzt werden. Laut KBV wurden 2011 im ambulanten Bereich 3483 Ärzte mit dem Förderprogramm zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin unterstützt (7 % mehr als 2010) sowie 2025 Ärzte im stationären Bereich (+5 %). Die Wahl der vertragsärztlichen Weiterbildungsstätte bleibt dem Weiterzubildenden überlassen.
Die Landesärztekammern sollen „Organisationsstellen“ aufbauen. Diese haben die Vermittlung aller vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu gewährleisten und den reibungslosen Übergang zwischen den Weiterbildungsstätten zu ermöglichen. Der Sprecherrat der Medizinstudierenden im Marburger Bund hatte die KBV-Forderungen, Studenten und junge Ärzte zu verpflichten, Abschnitte ihrer Aus- und Weiterbildung zwingend im ambulanten Bereich zu absolvieren, abgelehnt. Er fordert höhere Attraktivität statt Zwang.
Studierende näher an die ambulante Medizin heranführen
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Quelle: KBV-Vertreterversammlung,
116. Deutscher Ärztetag, Hannover, 2013