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Patientenrechtegesetz AOK formuliert Aufgaben für die nächste Regierung

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die AOK legt eine To-do-Liste für die nächste Regierung vor, die auf eine Verbesserung des Patientenrechtegesetzes von 2013 in puncto juristische Aufarbeitung von Behandlungsfehlern abzielt. Die AOK legt eine To-do-Liste für die nächste Regierung vor, die auf eine Verbesserung des Patientenrechtegesetzes von 2013 in puncto juristische Aufarbeitung von Behandlungsfehlern abzielt. © iStock/yavdat
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Die AOK fordert von nächsten Bundesregierung, dass sie das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterentwickelt. Die Ortskrankenkassen sehen vor allem Optimierungsbedarf beim Thema Behandlungsfehler und der Durchsetzung berechtigter Schadenersatzansprüche seitens der Betroffenen.

Der AOK-Bundesverband mahnt vor der Bundestagswahl an, dass die nächste Regierung das Patientenrechtegesetz von 2013 weiterentwickeln müsse. AOK-Vorstand Martin Litsch erklärt: „Die Erfahrungen aus der Arbeit unserer Behandlungsfehler-Teams zeigen deutlich, dass Nachbesserungen zur leichteren Beweisführung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern und bei der Verkürzung der Verfahren absolut notwendig sind.“

Billigere Kopien von Behandlungsunterlagen

Probleme gibt es laut AOK beim Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden. Dieser Nachweis gelte erst dann als geführt, wenn für die Kausalität eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt werde. Viele Patienten würden deshalb davor zurückschrecken, ihre Ansprüche geltend zu machen oder vor Gericht einzuklagen. Diese juristische Schwelle müsse abgesenkt werden, so Litsch. Wie Vertragsärzte und -psychotherapeuten sollten auch Pflegekräfte und Berufsgruppen wie Osteopathen verpflichtet werden, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die AOK pocht zudem auf höhere Mindestversicherungssummen.

Ferner fordert die AOK: Sanktionen für Leistungserbringer, die Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern, Entlastung der Versicherten von „oft unangemessen hohen“ Kosten für Kopien von Behandlungsunterlagen aus der Patientenakte sowie Klarstellungen zum Einsichtsrecht der Kassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener beim Verfolgen von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungs- und Pflegefehlern.

Quelle: Pressemeldung – AOK-Bundesverband

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