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AOK kritisiert neue Vorgaben für die Methodenbewertung des G-BA

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Weniger Zeit für Studien – das ebnet den Weg für Anbieter von Gesundheitsleistungen und ihre Wirtschaftsinteressen. Weniger Zeit für Studien – das ebnet den Weg für Anbieter von Gesundheitsleistungen und ihre Wirtschaftsinteressen. © Ico Maker – stock.adobe.com
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Der G-BA soll bei der Bewertung neuer medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden schneller werden. Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Verordnung, die das regelt, wird vom AOK-Bundesverband heftig kritisiert.

Das Bundesgesundheitsministerium will dem Gemeinsamen Bundesausschuss Beine machen. So sollen Verfahren zur Bewertung neuer medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung binnen zweier Jahre abgeschlossen sein.

Die Vorgaben macht das Ministerium in der Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfV). Zu deren Referentenentwurf haben KBV & Co. Stellung bezogen. Der AOK-Bundesverband meldet sich kritisch zu Wort: „Nutznießer der mit der MBVerfV eingebrachten G-BA-Verfahrensänderungen ist primär die Wirtschaft.“ Anbieter von Gesundheitsleistungen erhielten damit schneller und leichter Zugang zum lukrativen GKV-Markt, „obwohl dies mit höheren Risiken für die Patienten verbunden ist“.

Mit der Verordnung solle der G-BA bei der Bewertung neuer medizinischer Methoden gezwungen werden, „auch Studien heranzuziehen, die nur wenig oder gar keine Aussagekraft zum Nutzen oder Schaden für die Patienten haben“, moniert Martin Litsch, Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes. Dies werde zu einer Aushöhlung der Grundsätze der evidenzbasierten Methodenbewertung führen.

Intrakranielle Stents als warnendes Beispiel

Litsch befürchtet negative Folgen für die Sicherheit der Patienten: „Die neue Verordnung ebnet den Weg dafür, dass zukünftig unwirksame oder gar schädliche Untersuchungen und Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden könnten.“

Er kritisiert ferner die drastische Verkürzung der Fristen für die Recherche und Auswertung der Studien durch das IQWiG und den G-BA. Das werde den komplexen Fragestellungen nicht gerecht und erschwere eine zuverlässige Methodenbewertung. „Dazu kommt, dass die Wirtschaftlichkeit der untersuchten Methoden in der Verordnung gar nicht thematisiert wird“, merkt Litsch an.

Die AOK verweist auf das Beispiel der intrakraniellen Stents zur Verminderung des Schlaganfallrisikos. Während erste kleinere Studien für eine Wirksamkeit sprachen, enthüllten erst methodisch hochwertige Studien, dass diese Stents zu mehr Gehirnblutungen und Schlaganfällen führten. Sie werden daher seit 2016, abgesehen von wenigen schweren Fällen ohne Therapiealternative, von der GKV nicht mehr bezahlt.

Quelle: Pressemitteilung – AOK-Bundesverband

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