GKVV-Reformdruck AOK will neue Regeln für Arzneimittelpreise
Angesichts hoher Ausgaben für innovative Medikamente fordert die AOK eine Reform der Arzneimittelpreise.
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Im Jahr 2013 gab die GKV gut 28 Mrd. Euro netto für den Gesamtmarkt aller Arzneimittel aus. 2023 konnte mit dem Betrag nur noch der patentgeschützte Markt finanziert werden – und das, obwohl sich die Verordnungen patentgeschützter Arzneimittel in diesem Zeitraum in etwa halbiert haben. Im Jahr 2023, dem Jahr mit dem erhöhten Herstellerabschlag, betrugen die Arzneimittelnettoausgaben 54 Mrd. Euro. Und 2024 waren es schon 59,3 Mrd. Euro.
Mit diesen Zahlen leitet der AOK-Bundesverband sein Positionspapier mit Reformvorschlägen zur Arzneimittelversorgung ein. „Wir brauchen zügige strukturelle Änderungen, damit der Zugang zu innovativen Arzneimitteln auch künftig finanzierbar bleibt“, erklärt die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann.
Als Hauptkostentreiber nennt die AOK patentgeschützte Präparate, wozu auch hochpreisige Onkologika gehören. Besonders im Bereich der Krebs- und Orphan-Drug-Therapien steige der Preis pro Patient deutlich.
Kernforderung des Papiers ist ein Interimspreis ab Marktzugang, der sich an der zweckmäßigen Vergleichstherapie orientiert und bis zur Vereinbarung des endgültigen Erstattungsbetrags gilt. Zudem sollen verbindliche Preis-Mengen-Vereinbarungen eingeführt werden, um Skaleneffekte zu nutzen. Kollektive Geheimpreise und Pay-for-Performance-Modelle sollen abgeschafft werden. Regelhaft anfallende Verwürfe und Kombinationsabschläge sollen künftig bei der Preisbildung berücksichtigt werden.
Einsatz von Innovationen in qualifizierten Zentren
Besonders kritisch bewertet die AOK den Marktzugang von Arzneimitteln mit unsicherer Evidenz – insbesondere bei seltenen Erkrankungen. Diese sollen künftig nur in qualifizierten Zentren und unter verpflichtender Evidenzgenerierung eingesetzt werden.
Die Krankenkasse fordert zudem eine frühere Schließung von Evidenzlücken durch zulassungsbegleitende Studien und indikationsspezifische Register sowie eine nachgelagerte Nutzenbewertung durch den G-BA, um die tatsächliche Wirksamkeit zu belegen. Zur Förderung der Wirtschaftlichkeit sollen Vertragsärzt:innen künftig auch therapiegebietsübergreifend wirtschaftliche Alternativen in ihren Verordnungssystemen angezeigt bekommen.
Auch für Impfstoffe fordert die AOK eine stärkere Preisregulierung. Rabattverträge sollen wieder zugelassen und Erstattungsbeträge nach § 130b SGB V auf Basis internationaler Preisvergleiche verhandelt werden. Zur Sicherstellung der Versorgung plädiert der Verband für ein europaweit abgestimmtes Frühwarnsystem gegen Lieferengpässe.
Quelle:
Pressemitteilung – AOK-Bundesverband