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Approbation und Kohle weg: Arzt verleitet Patienten zu fataler Geldanlage

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Am Ende blieben dem Mediziner weder Geld noch Approbation. Am Ende blieben dem Mediziner weder Geld noch Approbation. © fusssergei – stock.adobe.com
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Egal wie sicher eine Geldanlage scheint – Mediziner sollten ihre Patienten nicht dazu verleiten. Am Ende ist sonst nicht nur das Vermögen, sondern auch die Approbation weg, zeigt ein Fall aus Bayern.

Unerlaubte Bankgeschäfte, die hohe Vermögensschäden für die Patienten nach sich ziehen, sind ein schwerwiegendes Fehlverhalten und können die Approbation kosten. Dies entschied der Bay­erische Verwaltungsgerichtshof im Fall eines Arztes, der von zwei Betrügern über den Tisch gezogen wurde.

Die Männer hatten ihm Geldanlagen mit erheblichen Renditen versprochen, angeblich vollkommen sicher. Der Mediziner bot Patienten und Bekannten daraufhin an, sich ebenfalls zu beteiligen, und sammelte so 1,5 Mio. Euro. Er selbst „investierte“ 2 Mio. Euro und beförderte das Geld in einem Privatflugzeug zur Übergabe. Die beiden Betrüger investierten es jedoch nicht, sondern verwendeten es privat.

Der Arzt ging insolvent, wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und verlor die Approbation. Seine Klage gegen den Entzug blieb erfolglos. Das Vertrauen der Patienten würde zerstört, wenn Ärzte weiter praktizierten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den Vorstellungen der Persönlichkeit eines Arztes nicht vereinbar sei, argumentierten die Richter.

Quelle: Info des Deutschen Anwaltvereins, VGH München, Az. 21 ZB 16.540

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