Arzneimodell von KBV und ABDA als Notnagel
Die Ausgangspunkte des 64a sind eine Wirkstoffliste für den Praxisalltag, ein Aussuchen der tatsächlichen Medikation durch den Apotheker und eine gemeinsame Patientenführung/Beratung durch beide Heilberufe. Das Projekt stieß beim Hausärzteverband wegen der neuen Rolle der Apotheker auf Ablehnung. Diese Bedenken teilt die KV.
Zweiter Stolperstein: 64a-Testärzte können auch nach Jahren noch finanziell zur Ader gelassen werden, wenn sich die Kassen-Mehraufwendungen beim Arznei-Experiment nicht wieder einspielen. Das ist für die KV kein Deal. Sie will lieber ein regionales, arztgestütztes Medikationsmanagement plus Arzt-Honorare ohne Rückrufklausel.
Damit hat die KV Thüringen als ABDA/KBV-Tester die Pole-Position.