Auch die MFA besser bezahlen!

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

Pflege vs. MFA auf Hausbesuch: vergleichbare Arbeit – andere Bezahlung. Pflege vs. MFA auf Hausbesuch: vergleichbare Arbeit – andere Bezahlung. © iStock/AlexRaths

Sowohl die Groko also auch der Ärztetag sprechen sich für eine Tarifstärkung in der Altenpflege sowie eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich aus. Der Verband medizinischer Fachberufe fragt sich: Warum gilt das nicht auch für MFA?

Wir freuen uns für unsere Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus- und Pflegebereich und wissen um die Leistungen, die sie erbringen“, sagt Carmen Gandila, Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe (VmF), zum Beschluss des 121. Deutschen Ärztetages, mit dem eine „umfassenden Refinanzierung von Arzt- und Personalkosten“ gefordert wird. „Gleichzeitig sollte sich die Politik aber im Klaren darüber sein, dass mehr als 550 000 angestellte MFA im niedergelassenen Bereich wesentlich mit dazu beitragen, dass die ambulante Gesundheitsversorgung funktioniert.“ Ihre Einkommen würden dabei oft unter denen des Personals im stationären Bereich und sogar unter dem Pflegemindestlohn von 10,55 Euro liegen – trotz dreijähriger Ausbildung.

Doch selbst wenn eine MFA wie rund zwei Drittel ihrer Kolleginnen im Rahmen des Tarifvertrages bezahlt wird, wie er zwischen dem VmF und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten (AAA) vereinbart wird: Tatsächlich beginnt sie ihre Berufslaufbahn mit 1884,45 Euro. Dual finanzierte Krankenhäuser bieten nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) als vergleichbares Einstiegsgehalt dagegen 2249,11 Euro, also 364,66 Euro mehr. „Wenn diese Politik beibehalten wird, werden bald keine MFA mehr für die niedergelassenen Ärzte zu finden sein“, meint Gandila.

Gute Pläne – Warum nicht auch für MFA?

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird festgehalten: „Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. (...) Im Krankenhausbereich werden wir eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeiführen, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.“ Und auch der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert „(…) mit Nachdruck, dass die geplante gesetzliche Regelung zur Tarifrefinanzierung auch für Ärztinnen und Ärzte und das übrige medizinische Personal gilt.“

Fast jede fünfte Praxis sucht Fachangestellte

Hannelore König, Vorsitzende des VmF, betont: „Es ist absolut richtig, darüber nachzudenken, die Rücklagen im Gesundheitswesen in die Beschäftigten zu investieren. Aber wenn wir über Lohnungerechtigkeiten sprechen, dann müssen wir alle Gesundheitsberufe im Blick haben – dazu gehören neben der Pflege genauso MFA und Hebammen sowie Logo-, Ergo- und Physiotherapeuten.“ Nicht alle Gesundheitsberufe gleichermaßen zu fördern, berge immer das Risiko der Abwanderung von einem in den anderen Bereich. In den Arztpraxen herrsche sowieso schon seit Jahren ein zunehmender Mangel an qualifiziertem Fachpersonal. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung spricht davon, dass fast jede fünfte Praxis Fachangestellte sucht. Deshalb sei es konsequent, so König, die für den Krankenhausbereich beschlossene Refinanzierung auf die Tarifabschlüsse der MFA auszudehnen sowie eine Nachweispflicht einzuführen, damit diese Verbesserung tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Tarifgehaltserhöhungen für MFA (Bsp.: 1.-4. Berufsjahr, Gruppe I)
Tarifplus zum ...In %Monatsgehalt
Januar 20082,51356,00 Euro
Juli 200951424,00 Euro
Januar 20111,631495,00 Euro
April 20122,91538,00 Euro
September 20134,51634,12 Euro
April 201431683,14 Euro
April 20166,51725,22 Euro
April 20172,61770,08 Euro
April 20182,21884,45 Euro

Quelle: VmF


Bislang bewegt sich der Verband mit seiner Idee allerdings noch auf theoretischer Ebene. Der AAA sind keine Überlegungen bekannt, wie eine konkrete Umsetzung aussehen könnte, sagt Britta Susen von der Bundesärztekammer. Schließlich folgt das Entlohnungs- und Finanzierungssystem im stationären Sektor anderen Logiken als im niedergelassenen Bereich. Zudem sei der Organisierungsgrad der Beschäftigten in den Krankenhäusern weit höher und die Häuser selbst seien in ganz anderen Arbeitgeberstrukturen eingebunden. Doch in so unerreichbarer Ferne liegt das Thema Anpassung von Pflege und MFA eben doch nicht. „Spätestens mit der generalisierten Pflegeausbildung wird auch ein allgemein verbindlicher Tarifvertag aufs Tapet kommen. Da müssen dann auch MFA und ZFA ganz klar mit unterschlüpfen, sonst wandern uns ja alle ab!“, mahnt König.

Wie lassen sich Mehrausgaben für Fachkräfte refinanzieren?

Diese drohende Abwanderung aus den Praxen ist einer der Gründe, warum sich sich Hausärzte die Besserstellung ihrer MFA auch selbst auf die Fahnen schreiben könnten. Und als weiterer Gedanke bietet sich an: Für den Fall, dass die Honorierung der MFA an Pflegeberufe angepasst wird – wäre es dann nicht klug, die Weichen jetzt zu stellen, damit diese anstehenden Mehrausgaben über eine Refinanzierung auch wieder hereingeholt werden? 

Ein Viertel des Honorars für die Angestellten

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes summiert sich in Arztpraxen der Anteil der Personalaufwendungen auf 27,5 % der Einnahmen (Stand: 2015). In Hausarztpraxen sind es 25,7 %. Gezählt werden hierbei die Bruttoentgelte, die gesetzlichen und übrigen Sozialaufwendungen des Arbeitgebers sowie die Honorare für gelegentliche Assistenz und Praxisvertretung. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung weist für 2014 aus, dass die Personalkosten mit 50,9 % den größten Block an den gesamten Praxisaufwendungen der Niedergelassenen ausmachen. Die Personalausgaben haben laut Zi von 2011 bis 2014 mit durchschnittlich 6,1 % pro Jahr stärker als die gesamten Kosten zulegt. Das KBV-Institut erklärt das mit einem „Preiseffekt“, aber auch mit der wachsenden Zahl angestellter Ärzte.
Eine Minute Applaus für die Pflege. Der Vorstand der Bundesärztekammer und die Delegierten des 121. Deutschen Ärztetags beteiligten sich an der Aktion „1min.care“. Klatschend bekundeten sie ihre Solidarität mit den Mitarbeitern in den Pflegeberufen. Das Ganze wurde natürlich mit einem Video für YouTube festgehalten. Ziel der Aktion war es, mindestens 24 Stunden Applaus zu sammeln. „Die Mitarbeiter in der Pflege haben dieselben Probleme wie wir: zu viel Arbeit, zu wenige Kollegen, zu wenig Anerkennung. Das wollen wir ändern“, so BÄK-Präsident Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery. Eine Minute Applaus für die Pflege. Der Vorstand der Bundesärztekammer und die Delegierten des 121. Deutschen Ärztetags beteiligten sich an der Aktion „1min.care“. Klatschend bekundeten sie ihre Solidarität mit den Mitarbeitern in den Pflegeberufen. Das Ganze wurde natürlich mit einem Video für YouTube festgehalten. Ziel der Aktion war es, mindestens 24 Stunden Applaus zu sammeln. „Die Mitarbeiter in der Pflege haben dieselben Probleme wie wir: zu viel Arbeit, zu wenige Kollegen, zu wenig Anerkennung. Das wollen wir ändern“, so BÄK-Präsident Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery. © BÄK