Gesundheitsreformen BÄK sieht neue GOÄ auf der Zielspur
Auch wenn sich Strukturreformen lange hinziehen können – bei der Gesetzgebung fürs Gesundheitswesen wird 2026 zum „Schlüsseljahr“, glaubt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.
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Auch wenn sich Strukturreformen lange hinziehen können – bei der Gesetzgebung fürs Gesundheitswesen wird 2026 zum „Schlüsseljahr“, glaubt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Oben auf der Agenda sieht er die Umsetzung einer nachgebesserten Klinikreform, die überfällige Notfallreform sowie die künftige Patientensteuerung per Primärversorgungssystem.
Für Letzteres gelte es jetzt, Pflöcke einzurammen. Ein rund um die Uhr verfügbares Ersteinschätzungsverfahren soll helfen, Betroffene an die richtige Stelle zu lotsen. Das lasse sich mit freien Timeslots der Praxen verknüpfen. Wer weiterhin auf eigene Faust durchs System marschiere, sollte an den Behandlungskosten beteiligt werden. „Solidarität ist keine Einbahnstraße“, so Dr. Reinhardt. Von einer grundsätzlichen Kontaktpauschale hält der Hausarzt nichts.
Bundesgesundheitsministerin „weiß, was sie macht“
Dr. Reinhardt sieht die BÄK gut in die Zusammenarbeit mit dem BMG eingebunden, etwa im Leistungsgruppenausschuss oder beim Kontakt zur Arbeitsgruppe, die sich mit der neuen GOÄ beschäftigt. Der BÄK-Präsident wünscht sich, dass die GOÄ-Novellierung zum Januar 2027 gelingt – was sehr ambitioniert sei. Die Erfolgsaussichten seien jedenfalls „sehr gut“; Widerstand in der Koalition erwartet er nicht. Selbst Beihilfestellen der Länder wünschten sich die Novellierung, da es ein großer Prüfaufwand sei, die Leistungsabrechnung im „alten System“ nachzuvollziehen.
Seiner Ansicht nach ist Nina Warken (CDU) im Amt der Bundesgesundheitsministerin angekommen. Sie sei handlungs- und sprechfähig, „sie weiß, was sie macht“. Anders als ihr Amtsvorgänger Prof. Karl Lauterbach, der „klare Vorstellungen“ hatte, was seiner Ansicht nach zu tun ist, sei der Ausgang von Gesprächen bei Warken offener.
Allerdings wünscht sich der BÄK-Präsident von der Regierung insgesamt mehr Mut für Maßnahmen, bei denen mit Widerstand zu rechnen ist. Das gilt gleichermaßen für ein privates Böllerverbot an Silvester wie für die Verhältnisprävention. Der Public Health Index 2025 von AOK-Bundesverband und Deutschem Krebsforschungszentrum zeigt, dass Deutschland bei der Umsetzung wissenschaftlicher Empfehlungen zu den Handlungsfeldern Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung auf Platz 17 von 18 europäischen Staaten liegt. Verteuerung der Produkte und Einschränkungen bei Werbung und Abgabe werden gemieden. Dabei zeigten Umfragen, dass es dafür Mehrheiten in der Bevölkerung gebe. Das Gegenargument der Einschränkung persönlicher Freiheiten steche nicht. Auch im Straßenverkehr gelten Regeln, etwa mit der Gurtpflicht, die den Einzeln vor der Beeinträchtigung seiner Gesundheit schützen.
Ebenfalls beklagt der BÄK-Präsident die Verrohung der Sitten. Angriffe auf Helfende, wie Rettungs- oder Pflegekräfte sowie Ärztinnen und Ärzte, seien inakzeptabel. Er begrüßt die Absicht des Bundesjustizministeriums, Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden in die Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einzubeziehen. Allerdings müssten auch die Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet sein.